Haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn Sie im Testament nicht bedacht werden? Der Pflichtteil im Erbrecht spielt eine entscheidende Rolle und kann Ihre Rechte als potenzieller Erbe maßgeblich beeinflussen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über den Pflichtteil, seine Berechnung und Durchsetzung. Entdecken Sie, wie Sie Ihre Ansprüche wahren können und welche Stolpersteine es zu vermeiden gilt.
Tauchen Sie ein in die Welt des Erbrechts und gewinnen Sie wertvolle Erkenntnisse für Ihre persönliche Situation.
Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Der Artikel dient lediglich der Information.
- Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen einen Mindestanspruch am Nachlass, selbst bei Enterbung im Testament.
- Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Eltern, falls keine Kinder vorhanden sind.
- Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und richtet sich auf eine Geldforderung.
- Schenkungen innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall können den Pflichtteilsergänzungsanspruch beeinflussen.
- Der Pflichtteilsanspruch muss aktiv geltend gemacht werden und verjährt nach drei Jahren.
1. Definition des Pflichtteils: Ihr gesetzlicher Mindestanspruch
Der Pflichtteilsanspruch ist ein wichtiges Element im deutschen Erbrecht. Er sichert bestimmten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Diese Beteiligung entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Der Pflichtteil entsteht mit dem Tod des Erblassers und kann sowohl bei vollständiger als auch bei teilweiser Enterbung geltend gemacht werden. Er wird als Geldforderung gegen den oder die Erben durchgesetzt, unabhängig von der Zusammensetzung des Nachlasses.
Es gibt zwei Arten von Pflichtteilsansprüchen:
- Ordentlicher Pflichtteilsanspruch
- Pflichtteilsergänzungsanspruch
Die Pflichtteilsquote wird durch das Verhältnis des Erbes ohne Testament bestimmt. Pflichtteilsberechtigte haben das Recht auf Auskunft über den Nachlasswert, einschließlich einer detaillierten Wertermittlung.
Sollten Sie den Pflichtteil einfordern, ist Eile geboten: Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall anmelden. Falls der Nachlass Unternehmensanteile enthält, ist eine frühzeitige Regelung ratsam, um mögliche Liquiditätsprobleme zu vermeiden.
Personengruppe | Pflichtteilsberechtigt | Besonderheiten |
---|---|---|
Kinder (ehelich und nichtehelich) | Ja | Gleichgestellt |
Enkel und Urenkel | Bedingt | Nur wenn gesetzliche Erben |
Ehepartner | Ja | Stets erbberechtigt |
Eltern | Bedingt | Nur wenn gesetzliche Erben |
Geschwister | Nein | Kein Pflichtteilsrecht |
2. Wer ist pflichtteilsberechtigt? Ein Überblick der Berechtigten
Das Erbrecht in Deutschland sieht vor, dass bestimmte Personen einen Anspruch auf den Pflichtteil haben. Diese Pflichtteilsberechtigten können ihren Anspruch geltend machen, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden.
Abkömmlinge: Kinder, Enkel und Urenkel
An erster Stelle der Pflichtteilsberechtigten stehen die direkten Nachkommen des Erblassers. Dazu zählen Kinder, Enkel und Urenkel. Sie haben Anspruch auf eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils gegenüber den testamentarisch eingesetzten Erben.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
Neben den Abkömmlingen sind auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner pflichtteilsberechtigt. Sie können ebenfalls einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden.
Eltern des Erblassers: In welchen Fällen sie anspruchsberechtigt sind
Die Eltern des Erblassers haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn keine direkten Abkömmlinge vorhanden sind. In diesem Fall treten sie in die Pflichtteilsberechtigung ein.
Es ist wichtig zu beachten, dass Geschwister des Erblassers keinen Pflichtteilsanspruch haben. Die gesetzliche Erbfolge spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Pflichtteilsberechtigten.
Pflichtteilsberechtigte | Voraussetzungen | Pflichtteilsquote |
---|---|---|
Abkömmlinge | Direkte Nachkommen | 1/2 des gesetzlichen Erbteils |
Ehegatten/Lebenspartner | Bestehende Ehe/Partnerschaft | 1/2 des gesetzlichen Erbteils |
Eltern | Keine Abkömmlinge vorhanden | 1/2 des gesetzlichen Erbteils |
Um Streitigkeiten zu vermeiden, können Pflichtteilsvergleiche eine gute Option sein. Sie ermöglichen es, gerichtliche Verfahren zu umgehen und sparen oft Zeit und Kosten. Bei solchen Vergleichen können individuelle Einigungen über die Bewertung von Nachlassgegenständen getroffen werden, was Flexibilität bei der Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen bietet.
3. Berechnung des Pflichtteils: So ermitteln Sie Ihren Anteil
Die Pflichtteilsberechnung ist ein wichtiger Aspekt im deutschen Erbrecht. Sie basiert auf dem gesetzlichen Erbteil und beträgt genau die Hälfte davon. Um Ihren Anteil zu ermitteln, müssen Sie zunächst den Wert des gesamten Nachlasses kennen.
Bestimmung des gesetzlichen Erbteils als Grundlage
Der gesetzliche Erbteil richtet sich nach der Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sowie Eltern, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister haben keinen Anspruch auf den Pflichtteil.
Einfluss des Güterstands auf die Pflichtteilsquote
Der Güterstand spielt eine entscheidende Rolle bei der Pflichtteilsberechnung. Bei der Zugewinngemeinschaft beträgt der Pflichtteil des Ehegatten ein Achtel des Nachlasses plus einen Zugewinnausgleich. Dies kann zu unterschiedlichen Pflichtteilsquoten führen.
Berücksichtigung von Schenkungen und Vorausvermächtnissen
Schenkungen und Vorausvermächtnisse können den Pflichtteil beeinflussen. Sie werden bei der Berechnung berücksichtigt, um eine faire Verteilung zu gewährleisten. Beachten Sie, dass der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren ab Kenntnis des Anspruchs und des Todesfalls verjährt.
Berechtigte | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteil |
---|---|---|
Kinder | 100% | 50% |
Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) | 25% + Zugewinnausgleich | 12,5% + Zugewinnausgleich |
Eltern (ohne Abkömmlinge) | 50% | 25% |
4. Geltendmachung des Pflichtteils: Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruchs
Um Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen, müssen Sie aktiv werden. Dies beginnt mit der Nutzung Ihres Auskunftsrechts gegenüber den Erben.
Auskunftsanspruch gegenüber den Erben
Als Pflichtteilsberechtigter können Sie von den Erben ein detailliertes Nachlassverzeichnis verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst auch Wertermittlungen für Immobilien und Unternehmensanteile. Nur so erhalten Sie einen Überblick über den Nachlass und können Ihren Anspruch berechnen.
Fristen und Verjährung: Was Sie beachten müssen
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Enterbung. Spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall tritt die absolute Verjährung ein. Bei minderjährigen Kindern beginnt die Frist frühestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Gerichtliche Durchsetzung: Wann Klage erhoben werden sollte
Kommt es zu Streitigkeiten, kann eine Klageerhebung notwendig sein. Eine Stufenklage ist ein möglicher Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs. In einem Fall vor dem Landgericht Essen wurde einer solchen Klage stattgegeben. Beachten Sie, dass Verhandlungen oder Stundungsabreden die Verjährung hemmen können.
Zur Wahrung Ihrer Rechte ist es ratsam, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Sie bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs unterstützen und die rechtlichen Schritte einleiten.
5. Enterbung und Pflichtteil: Ihre Rechte trotz Enterbung
Die Enterbung ist ein komplexes Thema im Erbrecht. Sie können jemanden durch ein Testament enterben, indem Sie ihn nicht als Erben einsetzen oder ausdrücklich ausschließen. Trotz Enterbung besteht oft ein Anspruch auf den Pflichtteil.
Gründe für eine Enterbung und deren rechtliche Wirksamkeit
Gründe für eine Enterbung können vielfältig sein. Bei Ehegatten spielen fehlende Bindungen, mangelndes Vertrauen oder Unternehmensnachfolge eine Rolle. Die Enterbung erfolgt durch letztwillige Verfügung im Testament oder Erbvertrag.
Beachten Sie: Eine Enterbung führt dazu, dass der Enterbte nicht automatisch Erbe wird. Stattdessen erhält er einen Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte seiner ursprünglichen gesetzlichen Erbquote.
Möglichkeiten der Pflichtteilsentziehung: Voraussetzungen und Grenzen
Die Pflichtteilsentziehung ist eine besondere Form der Enterbung. Sie erfordert bestimmte Entziehungsgründe, die im Testament klar erklärt und begründet werden müssen. Nur so kann die Pflichtteilsentziehung rechtlich wirksam sein.
Um den Pflichtteil zu reduzieren, können Sie zu Lebzeiten Schenkungen tätigen. Beachten Sie, dass Schenkungen bis zu 10 Jahre vor dem Erbfall bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung einer Abfindung.
6. Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schutz vor Benachteiligung durch Schenkungen
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bietet Schutz vor Benachteiligung durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers. Er stellt sicher, dass Pflichtteilsberechtigte nicht durch großzügige Zuwendungen zu Lebzeiten des Erblassers übergangen werden.
Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil
Bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs werden Schenkungen berücksichtigt, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod getätigt hat. Die Anrechnung erfolgt nach einem degressiven System, das die Nachlassminderung abmildert.
Jahre vor Erbfall | Anrechnung auf Pflichtteil |
---|---|
0-1 | 100% |
1-2 | 90% |
2-3 | 80% |
9-10 | 10% |
Zehnjahresfrist: Bedeutung für Schenkungen und Pflichtteilsergänzung
Die Zehnjahresfrist spielt eine zentrale Rolle bei der Pflichtteilsergänzung. Je länger eine Schenkung zurückliegt, desto geringer fällt ihre Anrechnung aus. Schenkungen, die mehr als zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgten, bleiben unberücksichtigt.
Besondere Anrechnungsregeln gelten für Schenkungen unter Ehegatten. Diese unterliegen zeitlich unbegrenzt der Pflichtteilsergänzung, sofern die Ehe nicht durch Scheidung, Aufhebung oder Tod des beschenkten Partners beendet wurde.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bietet einen wichtigen rechtlichen Schutz für pflichtteilsberechtigte Angehörige. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestätigt und betont die Bedeutung des Pflichtteilsrechts als Kernelement des deutschen Erbrechts.
7. Verzicht auf den Pflichtteil: Wann es sinnvoll sein kann
Der Pflichtteilsverzicht ist ein wichtiges Instrument in der Nachlassplanung. Er kann in bestimmten Situationen für alle Beteiligten vorteilhaft sein. Ein Pflichtteilsverzicht wird durch einen notariellen Vertrag zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten vereinbart.
Form und Voraussetzungen eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
Der Pflichtteilsverzicht muss in Form eines notariellen Vertrags erfolgen. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit. Der Vertrag wird zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten geschlossen. Oft wird im Rahmen des Verzichts eine Abfindung vereinbart.
Aspekt | Beschreibung |
---|---|
Form | Notarieller Vertrag |
Beteiligte | Erblasser und Pflichtteilsberechtigter |
Optionale Vereinbarung | Abfindung |
Auswirkungen des Verzichts auf die Erbfolge
Ein Pflichtteilsverzicht kann weitreichende Folgen für die Erbfolge haben. Der Verzichtende verliert seinen Anspruch auf den Pflichtteil. Dies kann bei Unternehmensnachfolgen oder zur Vermeidung von Streitigkeiten sinnvoll sein. Der Verzicht kann sich auf den Pflichtteil beschränken oder auch das gesetzliche Erbrecht umfassen.
Bei kinderlosen Ehepaaren kann ein Erbverzicht wichtig sein, da ohne Testament der überlebende Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe wird. Ein sorgfältig geplanter Pflichtteilsverzicht kann helfen, unerwünschte Erbfolgen zu vermeiden und die Nachlassplanung nach den Wünschen des Erblassers zu gestalten.
8. Steuerliche Aspekte des Pflichtteils: Was Sie wissen sollten
Bei Erbschaften spielt die Erbschaftssteuer eine wichtige Rolle. Erwerbe von Todes wegen unterliegen grundsätzlich dieser Steuer. Das gilt auch für Pflichtteilsansprüche. Um die finanziellen Auswirkungen besser einschätzen zu können, sollten Sie sich mit den steuerlichen Aspekten vertraut machen.
Erbschaftssteuerfreibeträge für Pflichtteilsberechtigte
Pflichtteilsberechtigte genießen dieselben Freibeträge wie reguläre Erben. Diese variieren je nach Verwandtschaftsgrad:
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuersatz |
---|---|---|
Ehegatte | 500.000 Euro | 7-30% |
Kinder | 400.000 Euro | 7-30% |
Enkelkinder | 200.000 Euro | 7-30% |
Eltern | 100.000 Euro | 15-43% |
Geschwister, Neffen/Nichten | 20.000 Euro | 15-43% |
Sonstige | 20.000 Euro | 30-50% |
Beachten Sie, dass der Steuersatz von der Höhe des ererbten Wertes abhängt. Eine genaue Steuererklärung ist daher unerlässlich.
Steuerliche Behandlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Die steuerliche Behandlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen kann komplex sein. Bei Schenkungen zu Lebzeiten und späteren Pflichtteilsansprüchen wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Die Bewertung von Immobilien und Unternehmen im Erbfall unterliegt besonderen Regeln.
Denken Sie daran: Die Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Bei größeren Nachlässen empfiehlt sich eine professionelle Steuerberatung, um alle Aspekte der Erbschaftssteuer korrekt zu berücksichtigen.
9. Internationale Erbfälle: Besonderheiten beim Pflichtteil im Ausland
Das internationale Erbrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen müssen Sie besondere Regelungen beachten. Die EU-Erbrechtsverordnung spielt hierbei eine zentrale Rolle für Erbfälle innerhalb der Europäischen Union.
Anwendbares Recht bei grenzüberschreitenden Erbfällen
Die EU-Erbrechtsverordnung legt fest, welches Recht bei internationalen Erbfällen gilt. Grundsätzlich wird das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers angewendet. Sie können jedoch durch eine Rechtswahl im Testament das Recht Ihres Heimatlandes wählen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie Auslandsvermögen besitzen.
Unterschiede im Pflichtteilsrecht zwischen Ländern
Das Pflichtteilsrecht variiert erheblich zwischen verschiedenen Ländern. In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Abkömmlingen, Ehegatten und in bestimmten Fällen den Eltern zu. Andere Länder kennen teilweise großzügigere oder restriktivere Regelungen.
Land | Pflichtteilsberechtigte | Höhe des Pflichtteils |
---|---|---|
Deutschland | Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern | 50% des gesetzlichen Erbteils |
Frankreich | Nur Abkömmlinge | 50-75% des Nachlasses |
Österreich | Abkömmlinge, Ehegatte | 33-50% des gesetzlichen Erbteils |
Bei Auslandsvermögen sollten Sie auch Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigen. Diese regeln die steuerliche Behandlung von Erbschaften zwischen verschiedenen Ländern. In Deutschland werden Erbschafts- und Schenkungssteuern vom Gesamtwert des Erbes abgezogen, wobei Steuerfreibeträge und Versorgungsfreibeträge berücksichtigt werden.
Aufgrund der Komplexität internationaler Erbfälle empfiehlt sich oft eine spezialisierte rechtliche Beratung. Ein Experte für internationales Erbrecht kann Ihnen helfen, die optimale Strategie für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.
10. Tipps für Erblasser: Gestaltungsmöglichkeiten zur Berücksichtigung des Pflichtteils
Bei der Nachlassplanung steht die Testamentsgestaltung im Mittelpunkt. Sie können durch geschickte Regelungen Pflichtteilsansprüche minimieren und Ihren letzten Willen optimal umsetzen. Eine sorgfältige Planung berücksichtigt sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte.
Testamentarische Regelungen zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen
Eine wirksame Strategie zur Berücksichtigung des Pflichtteils ist die Verwendung einer Pflichtteilsstrafklausel. Diese sieht vor, dass Erben, die ihren Pflichtteil einfordern, nur diesen erhalten und nicht mehr. So schützen Sie Ihre gewünschte Erbfolge. Beachten Sie dabei, dass die Rechtsprechung in diesem Bereich komplex ist und sich stetig weiterentwickelt.
Nutzung von Schenkungen und Vermächtnissen zur Nachlassgestaltung
Lebzeitige Schenkungen bieten eine Möglichkeit, den Nachlass zu reduzieren und somit potenzielle Pflichtteilsansprüche zu verringern. Ein Beispiel zeigt, wie wirksam Schenkungen sein können: In einem Fall erließ eine Erblasserin dem Begünstigten eine Kaufpreisschuld von 300.000 € durch eine Erklärung. Vermächtnisse erlauben Ihnen, bestimmte Vermögenswerte gezielt zu verteilen, ohne das gesamte Erbe zu beeinflussen.
Für eine optimale Nachlassplanung ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Experte kann Ihnen helfen, die komplexen rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu navigieren und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre individuelle Situation zu entwickeln. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille respektiert wird und gleichzeitig mögliche Konflikte unter den Erben minimiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch für nahe Angehörige, die durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Eltern, wenn es keine Abkömmlinge gibt.
Wie wird der Pflichtteil berechnet?
Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem gesetzlichen Erbteil. Der Güterstand beeinflusst die Pflichtteilsquote. Schenkungen und Vorausvermächtnisse werden berücksichtigt. Der Pflichtteil wird aus dem Reinnachlass (Wert der Nachlassgegenstände minus Nachlassverbindlichkeiten) zum Zeitpunkt des Erbfalls berechnet.
Wie kann ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen?
Zur Geltendmachung des Pflichtteils haben Sie ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben. Sie können ein detailliertes Nachlassverzeichnis und Wertermittlungen verlangen. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Bei Streitigkeiten kann eine gerichtliche Durchsetzung notwendig werden.
Kann man jemanden vom Pflichtteil enterben?
Eine Enterbung kann ausdrücklich im Testament erfolgen oder durch Einsetzung anderer Erben. Gründe für eine Pflichtteilsentziehung sind gesetzlich geregelt (§ 2333 BGB) und müssen im Testament genannt werden. Dazu gehören schwere Verfehlungen gegen den Erblasser oder dessen Familie.
Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt vor Benachteiligung durch lebzeitige Schenkungen des Erblassers. Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden anteilig berücksichtigt. Die Anrechnung erfolgt degressiv: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie angerechnet.
Kann man auf den Pflichtteil verzichten?
Ein Pflichtteilsverzicht kann durch notariellen Vertrag mit dem Erblasser vereinbart werden. Dies kann bei Unternehmensnachfolgen oder zur Vermeidung von Streitigkeiten sinnvoll sein. Oft wird eine Abfindung vereinbart. Der Verzicht kann sich auf den Pflichtteil beschränken oder auch das gesetzliche Erbrecht umfassen.
Wie wird der Pflichtteil steuerlich behandelt?
Pflichtteilsansprüche unterliegen der Erbschaftssteuer. Pflichtteilsberechtigte haben dieselben Freibeträge wie Erben. Die steuerliche Behandlung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen kann komplex sein. Eine Doppelbesteuerung bei Schenkungen und späterem Pflichtteilsanspruch wird vermieden.
Welche Besonderheiten gibt es bei internationalen Erbfällen?
Bei internationalen Erbfällen ist das anwendbare Recht entscheidend. Die EU-Erbrechtsverordnung regelt dies für EU-Staaten. Das Pflichtteilsrecht variiert zwischen Ländern erheblich. Eine Rechtswahl im Testament kann sinnvoll sein. Bei Auslandsvermögen sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Wie können Erblasser den Pflichtteil bei der Nachlassplanung berücksichtigen?
Erblasser können durch geschickte Testamentsgestaltung Pflichtteilsansprüche minimieren. Lebzeitige Schenkungen können den Nachlass reduzieren. Vermächtnisse können zur gezielten Verteilung des Nachlasses genutzt werden. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann in Betracht gezogen werden. Bei der Nachlassplanung sollten rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.
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